WEG-Verwaltung


Der WEG-Verwalter ist zuständig für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Grundlage ist dabei das Wohnungseigentumsgesetz.

Dies umfaßt im Wesentlichen folgende Arbeiten:

Allgemeine organisatorische Verwaltung

  • Aufstellung einer Hausordnung und Überwachung
  • Auskunftserteilung in allen die Verwaltung betreffenden Fragen
  • Vertragsverhandlungen

 

Kaufmännische Betreuung

  • Einrichtung und Führung der erforderlichen Konten
  • Berechnung und Einzug des Wohngeldes (ggf. Mahnverfahren)
  • Erstellung der jährlichen Wohngeldabrechnung Regelung
  • Vorbereitung, Einberufung u. Leitung von Eigentümerversammlungen
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplans
  • Begleitung von Beiratsprüfungen, Belegprüfungen
  • Beschlüsse umsetzen
  • Bestellung, Einweisung und Überwachung Angestellter der WEG (z.B. Hausmeister)
  • Erstellen von Investitionsplänen  

 

Technische Betreuung

  • Beratung über die Notwendigkeit der Durchführung von Instandhaltungs- u. Instandsetzungsarbeiten sowie deren Beauftragung u. Abwicklungsbegleitung
  • Einholung von Angeboten und Kostenvoranschlägen
  • Abwicklungen von Versicherungsschäden
  • Abschluss u. stetige Überprüfung von Wartungsverträgen (z.B. Aufzug, Heizung)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der WEG
  • Einleitung von Beweissicherungsverfahren 

WEGverwaltung

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