Der WEG-Verwalter ist zuständig für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Grundlage ist dabei das Wohnungseigentumsgesetz.
Dies umfaßt im Wesentlichen folgende Arbeiten:
Allgemeine organisatorische Verwaltung
- Aufstellung einer Hausordnung und Überwachung
- Auskunftserteilung in allen die Verwaltung betreffenden Fragen
- Vertragsverhandlungen
Kaufmännische Betreuung
- Einrichtung und Führung der erforderlichen Konten
- Berechnung und Einzug des Wohngeldes (ggf. Mahnverfahren)
- Erstellung der jährlichen Wohngeldabrechnung Regelung
- Vorbereitung, Einberufung u. Leitung von Eigentümerversammlungen
- Aufstellung eines Wirtschaftsplans
- Begleitung von Beiratsprüfungen, Belegprüfungen
- Beschlüsse umsetzen
- Bestellung, Einweisung und Überwachung Angestellter der WEG (z.B. Hausmeister)
- Erstellen von Investitionsplänen
Technische Betreuung
- Beratung über die Notwendigkeit der Durchführung von Instandhaltungs- u. Instandsetzungsarbeiten sowie deren Beauftragung u. Abwicklungsbegleitung
- Einholung von Angeboten und Kostenvoranschlägen
- Abwicklungen von Versicherungsschäden
- Abschluss u. stetige Überprüfung von Wartungsverträgen (z.B. Aufzug, Heizung)
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der WEG
- Einleitung von Beweissicherungsverfahren
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